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   BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15388.82   

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BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15388.82 (https://dejure.org/1983,5300)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1983 - 9 B 15388.82 (https://dejure.org/1983,5300)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1983 - 9 B 15388.82 (https://dejure.org/1983,5300)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung des Gerichtstermins über eine Berufungsentscheidung durch Kläger im vereinfachten Verfahren - Hinreichende Bezeichnung der Verfahrensrüge ungenügender Sachaufklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15388.82
    Im übrigen sind die von den Vorinstanzen verwerteten Auskünfte des Auswärtigen Amtes entgegen der Auffassung des Klägers selbständige und zulässige Beweismittel, nicht etwa bloßes "Parteivorbringen"; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (BVerwG, Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, in Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15388.82
    Ob das Berufungsgericht von der in Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ausgeübt ist (Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15388.82
    Ein derartiger Ermessensfehler läßt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht schon daraus herleiten, daß er in der ersten Instanz zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist; das Entlastungsgesetz stellt durch das Anhörungsgebot des Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG hinreichend sicher, daß den Beteiligten auch bei einer Berufungsentscheidung im vereinfachten Verfahren Gelegenheit zu vollständigem und - erforderlichenfalls - ergänzendem Sachvertrag gegeben ist (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 -).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15388.82
    Im übrigen sind die von den Vorinstanzen verwerteten Auskünfte des Auswärtigen Amtes entgegen der Auffassung des Klägers selbständige und zulässige Beweismittel, nicht etwa bloßes "Parteivorbringen"; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (BVerwG, Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, in Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 08.02.1973 - V C 64.72

    Beweiswürdigung bei divergierenden medizinischen Gutachten zur Frage des Grades

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 9 B 15388.82
    Die mit der Beschwerde gegen den Beweiswert solcher Auskünfte erhobenen allgemeinen Bedenken vermögen deren Eignung und die darauf beruhende Beweiswürdigung der Vorinstanz nicht erfolgreich in Frage zu stellen (vgl. Urteil vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 C 64.72 - BVerwGE 41, 359 [BVerwG 08.02.1973 - V C 64/72] [360]).
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